4. Am 21. März 2024 gelangte das Spezialverwaltungsgericht im Verfahren 3- BB.2023.22 betreffend die Liquidationsgewinnbesteuerung der direkten Bundessteuer 2012 zu folgender Entscheidung: 1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 2. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 500.00, der Kanzleigebühr von CHF 145.00 und den Auslagen von CHF 100.00, insgesamt CHF 745.00, zu bezahlen. 3. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet.