2.3 Mit Eingabe vom 19. September 2023 führte der Vertreter von A._____ und B._____ zuerst aus, er sei rechtsirrtümlich davon ausgegangen, dass der Fristenstillstand gelten würde. Er hätte aber aufgrund seines Gesundheitszustandes ohnehin Fristerstreckung verlangen müssen. Dazu reicht er eine detaillierte Auflistung über seine gesundheitsbedingten Ausfälle und über seine Arbeitstätigkeit ein, jedoch keine dazugehörigen Belege.