1.4 Mit Schreiben vom 22. August 2023 teilte das Spezialverwaltungsgericht mit, die Eingabe vom 10. August 2023 sei nun unter der Verfahrensnummer 3-RV.2023.112 als Rekurs gegen die Liquidationsgewinnbesteuerung der Kantons- und Gemeindesteuern 2012 eingetragen worden. 2. 2.1 Mit Eingabe vom 21. August 2023 erhob C._____, der Vertreter von A._____ und B._____, wie angekündigt Beschwerde gegen den Einspracheentscheid vom 14. Juli 2023 betreffend die Liquidationsgewinnbesteuerung der direkten Bundessteuer 2012. Unter "Formelles" führte der Vertreter in der Beschwerde unter anderem Folgendes aus: