1.2 Mit Schreiben vom 11. August 2023 teilte der Präsident des Spezialverwaltungsgerichts mit, die Eingabe vom 10. August 2023 sei unter der Verfahrensnummer 3-BB.2023.22 als Beschwerde gegen die Liquidationsgewinnbesteuerung der direkten Bundessteuer 2012 entgegengenommen worden.