Die gegen die fürsorgerische Unterbringung gerichtete Eingabe von A._____ vom 4. Mai 2024 stellt vor diesem Hintergrund sinngemäss ein Entlassungsgesuch dar (vgl. Botschaft vom 28. Juni 2006 zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches [Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht], BBl 2006 7072 Ziff. 2.2.11). Ist die Unterbringung, -3-