4. Mit Eingabe vom 4. Mai 2024 (Eingang gleichentags per E-Mail) erhob A._____ Beschwerde gegen den Entscheid von Dr. med. C._____, OSEARA AG, vom "4. Mai 2024" sowie gegen die "seit 1988" erfolgten Massnahmen gegen seinen Willen ("Zwangsspritzen, Fixieren und Ignoration"). Laut Auskunft der Klinik der PDAG wurde seit der Verfügung vom 2. Mai 2024 kein neuer Unterbringungsentscheid erlassen.