1. A._____ wurde mit Entscheid von Dr. med. C._____, OSEARA AG, Lenzburg, vom 2. Mai 2024 mittels fürsorgerischer Unterbringung in die Klinik der Psychiatrischen Dienste Aargau AG (PDAG) eingewiesen. 2. Mit Eingabe vom 2. Mai 2024 (Eingang gleichentags per Mail) erhob A._____ Beschwerde gegen den Unterbringungsentscheid. 3. Am 3. Mai 2024 zog der Beschwerdeführer "aus freien Stücken" die Beschwerde zurück; er werde versuchen, im Rahmen eines möglichst kurzen stationären Aufenthalts eine adäquate Zukunftslösung zu finden. Die betreffende Beschwerde wurde am 6. Mai 2024 als durch Rückzug erledigt von der Geschäftskontrolle abgeschrieben (WBE.2024.155).