Wenn Herr A._____ bis zum 31.11.2024 weder die Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt Aargau hinterlegt noch eine Stellungnahme, die den vorgesehenen Entscheid der Sozialkommission abzuwenden vermag, einreicht, wird die materielle Hilfe ab dem 01.12.2024 um die Betriebskosten von CHF 31.50 pro Monat gekürzt."