5. Erfüllt die unterstützte Person die Voraussetzungen gemäss § 10 Abs. 5 lit. c Satz 1 SPV nicht, so besteht die Möglichkeit, ihr gestützt auf § 13 Abs. 1 SPG die Auflage bzw. Weisung zu erteilen, die Kontrollschilder zu hinterlegen. Wird diese nicht befolgt, rechtfertigt sich gestützt auf § 10 Abs. 5 lit. c SPV die Reduktion der Unterstützungsleistungen (Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2017.374 vom 8. November 2017, Erw. II/2.3 mit Hinweisen).