1. Wiedererwägung Beschluss der Sozialkommission vom 15.03.2023 Der Beschluss der Sozialkommission vom 15.03.2023, betreffend Betriebskostenabzug von Herrn A._____, geb. tt.mm.jjjj wird in Wiedererwägung gezogen und durch den vorliegenden Beschluss ersetzt. 2. Betriebskostenabzug ab 01.09.2023 Herrn A._____, geb. tt.mm.jjjj, wird ab dem 01.09.2023 monatlich ein Betriebskostenabzug im Betrag von CHF 31.50 verrechnet. Das Budget wird entsprechend angepasst und liegt dieser Verfügung bei.