Wenn Herr A._____ bis zum 30.06.2023 weder die Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt Aargau hinterlegt noch eine Stellungnahme, die den vorgesehenen Entscheid der Sozialkommission abzuwenden vermag, einreicht, wird die materielle Hilfe ab dem 01.07.2023 um die Betriebskosten von CHF 58.80 pro Monat gekürzt. (…) In den Erwägungen hielt die Sozialkommission zudem fest, dass A._____ der Auflage und Weisung bezüglich der Einholung von Offerten für die beiden Motorräder nachgekommen sei und darüber informiert habe, dass diese nicht taxiert werden könnten.