Stellen die Motorräder keinen relevanten Vermögenswert dar (unter CHF 1'500) kann er das Auto [richtig: die Motorräder] behalten, muss jedoch bis spätestens 30.04.2023 die Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt hinterlegen. Benutzt Herr A._____ die Motorräder weiter, wird die materielle Hilfe um die Betriebskosten pro Monat gekürzt. (…) Stellen die Motorräder einen relevanten Vermögenswert dar, muss er diese bis spätestens 30.4.2023 verwerten. Dispositiv-Ziffer 5 hält die Sanktionen bei Missachtung der Auflagen und Weisungen gemäss Dispositiv-Ziffer 4 fest; insbesondere auch die allfällige Kürzung des Grundbedarfs um 30%.