3. Die Einbürgerungskommission des Grossen Rates wird angewiesen, dem Beschwerdeführer die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in der Höhe von Fr. 2'400.00 zu ersetzen. Zustellung an: den Beschwerdeführer (Vertreterin, im Doppel) den Grossen Rat, Einbürgerungskommission den Gemeinderat U._____ Subsidiäre Verfassungsbeschwerde