4. Mit Eingabe vom 17. September 2024 informierte die EBK das Verwaltungsgericht, dass sie der Einbürgerung des Beschwerdeführers an der Sitzung vom 13. August 2024 zugestimmt habe, was vom Grossen Rat am 10. September 2024 zur Kenntnis genommen worden sei. Entsprechend dem Verfahrensausgang wurde um Abschreibung des Beschwerdeverfahrens ersucht (act. 31).