1. Der Beschluss des Grossen Rates vom 19. März 2024 sei aufzuheben. 2. Das Gesuch des Beschwerdeführers um Aufnahme in das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sei zu genehmigen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. 8.1 % MWst) zu Lasten des Beschwerdegegners. Prozessualer Antrag Die Akten der Vorinstanz seien von Amtes wegen beizuziehen. -3-