3. Am 5. April 2024 forderte der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwältin Tamara de Caro, Baden, die EBK auf, den Einbürgerungsentscheid unter Berücksichtigung des neu ergangenen Leitentscheids des Verwaltungsgerichts WBE.2023.286 in Wiedererwägung zu ziehen (act. 15 f.). Die EBK bestätigte den Eingang des Wiedererwägungsgesuchs, stellte einen Entscheid darüber aber erst nach Ablauf der für eine Anfechtung des Entscheids vor Verwaltungsgericht laufenden Beschwerdefrist in Aussicht (act. 17). B. 1. Am 2. Mai 2024 liess der Beschwerdeführer gegen den Entscheid der EBK vom 19. März 2024 Beschwerde beim Verwaltungsgericht erheben und stellte folgende Anträge (act. 3 ff.):