2024. In diesem legte das Verwaltungsgericht die Bestimmung von § 9 Abs. 5 des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht vom 12. März 2013 (KBüG; SAR 121.200) aus, gemäss welcher der Betreibungsregisterauszug einer um Einbürgerung ersuchenden Person für die letzten drei Jahre vor Einreichung des Gesuchs und während des Verfahrens keine Betreibung von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Sozialversicherungseinrichtungen oder Krankenkassen aufweisen darf.