Der Grosse Rat nahm an der Sitzung vom 19. März 2024 von diesem Entscheid Kenntnis, ohne den Fall an sich zu ziehen. Die EBK eröffnete dem Beschwerdeführer gleichentags ihren ablehnenden Entscheid (act. 1, 6). 2. Am 21. März 2024 publizierte das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) den Leitentscheid WBE.2023.286 vom 26. Februar -2-