Bei der kantonalen Prüfung des Gesuchs wurde festgestellt, dass im Betreibungsregisterauszug vom 3. November 2023 eine Betreibung des Kantonalen Steueramts über eine ausstehende Steuerforderung von Fr. 1'895.10 registriert war. Aufgrund dieser Betreibung lehnte die Einbürgerungskommission des Grossen Rates (EBK) das Gesuch um Einbürgerung ab. Der Grosse Rat nahm an der Sitzung vom 19. März 2024 von diesem Entscheid Kenntnis, ohne den Fall an sich zu ziehen.