A. 1. Am 10. Oktober 2022 stellte der Beschwerdeführer in seiner Wohngemeinde U._____ ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung. Am 26. Mai 2023 sicherte der Gemeindeart von U._____ ihm das Gemeindebürgerrecht zu und leitete das Einbürgerungsgesuch Mitte Oktober 2023 dem Kanton weiter. Bei der kantonalen Prüfung des Gesuchs wurde festgestellt, dass im Betreibungsregisterauszug vom 3. November 2023 eine Betreibung des Kantonalen Steueramts über eine ausstehende Steuerforderung von Fr. 1'895.10 registriert war.