3.6.3. In einer Gegenüberstellung und gesamthaften Beurteilung der sich widerstreitenden Interessen wird deshalb das Unterschutzstellungsinteresse höher gewichtet als die einer Unterschutzstellung entgegenstehenden öffentlichen und privaten Interessen, auch wenn diese genuinen Bedürfnissen an einer Weiterentwicklung des klösterlichen Lebens bzw. einer weiterhin aktiven Klostergemeinschaft entspringen. Sollte sich im Rahmen der erwähnten Gesamtkonzeption und Nutzungsanalyse ergeben, dass ein Neubau im Hinblick auf eine adäquate Weiterentwicklung des Klosters un- - 31 -