Allerdings ist derzeit klar von einer Höherwertigkeit der öffentlichen Interessen an einer Unterschutzstellung auszugehen. Dies gilt jedenfalls solange, bis anhand einer umfassenden Gesamtkonzeption und Nutzungsanalyse aufgezeigt wird, dass die gewünschte Weiterentwicklung der Klostergemeinschaft tatsächlich nur mit einem Ersatzneubau anstelle des Riegelhauses zu erreichen ist. Einstweilen sind die Vorstellungen in Bezug auf die zukünftige Entwicklung deutlich zu vage, um die Interessen an der Unterschutzstellung massgebend zu relativieren.