Wie gesehen, handelt es sich beim Riegelhaus um ein schutzwürdiges Gebäude von kantonaler Bedeutung. Die entgegenstehenden Interessen dürfen nicht vernachlässigt werden, zumal sie nicht primär finanziell, sondern vorwiegend ideell motiviert sind und das Interesse an einer sich weiterentwickelnden, aktiven Klostergemeinschaft auch öffentlicher Natur ist. Allerdings ist derzeit klar von einer Höherwertigkeit der öffentlichen Interessen an einer Unterschutzstellung auszugehen.