Architektensicht wahrscheinlich schwierig sei). Offen ist zudem, wie die Un- terrichts- bzw. Seminarräumlichkeiten im Obergeschoss und die Wohnräume im Ober- und Dachgeschoss sinnvoll genutzt werden könnten. Der Beschwerdeführer verweist diesbezüglich nebst wohnklimatischen, schallschutztechnischen und energetischen Nachteilen auf ungenügenden Aussenraum und Privatsphäre. Relativierend anzufügen bleibt, dass eine Neugestaltung der Grundrisse im Ober- und Dachgeschoss denkbar zu sein scheint (vgl. Protokoll, S. 12) und der Aussenraum von Grund auf neu zu denken wäre.