Das entspricht mehr oder weniger dem Schutzumfang, welchen bereits die KKDA an ihrer Sitzung vom 22. März 2023 diskutiert hatte, wobei laut zugehörigem Protokoll, S. 4, auch das Treppenhaus vom Schutzumfang erfasst werden sollte. In Anbetracht dieses weitreichenden Schutzumfangs (mit oder ohne Treppenhaus) ist es in Übereinstimmung mit dem Beschwerdeführer zumindest herausfordernd, dass im Sockelgeschoss die von der Vorinstanz erwähnten grösseren Maueröffnungen realisiert werden könnten, um einen darin untergebrachten Empfangsraum sowie Kloster- und Hofladen einladender und heller zu gestalten.