An diesen Ausführungen des Beschwerdeführers zeigt sich, dass für ihn ideelle Gesichtspunkte für tiefgreifende bauliche Veränderungen am Riegelhaus bis hin zu dessen Abbruch und Errichtung einer Ersatzneubaute finanzielle respektive wirtschaftliche Überlegungen zu überwiegen scheinen, weil er sich von einer solchen baulichen Veränderung mehr (seinem Bedarf entsprechende) Nutzungsmöglichkeiten, eine bessere Repräsentanz und ein stärkeres Zeugnis des aktiven Klosterlebens sowie eine funktionell und optisch verbesserte Eingliederung in die Klosteranlage erhofft. Beim von ihm formulierten Interesse an der Weiterentwicklung des Kloster-