Der Beschwerdeführer sei sich seiner Geschichte bewusst und habe grossen Respekt vor den Klosterbauten. Im Riegelhaus könne er jedoch weder unter handwerklichen noch institutionellen Aspekten einen bedeutenden Wert mit Blick auf seine Geschichte erkennen. Von einer Ersatzbaute erhoffe sich der Beschwerdeführer, dass diese die für Benediktiner so wichtige Gastfreundschaft zum Ausdruck bringe, anders als das abweisende Sockelgeschoss des Riegelhauses, dass diese Anforderungen selbst nach der angedachten Sanierung nicht erfüllen könne.