Die Typologie und Raumstrukturen des Riegelhauses eigneten sich demgegenüber kaum für den vom Beschwerdeführer angemeldeten Bedarf eines Empfangsgebäudes. Aufgrund dessen sei es trotz seiner prominenten Lage für die Klostergemeinschaft nutzlos geworden, was sich in einem grossen Leerstand innerhalb des Gebäudes manifestiere und weder ideell noch wirtschaftlich vertretbar sei. Die Nutzungsstudie von B._____ vom 10. Mai 2021 zeige mögliche Anpassungen an die gewünschten und notwendigen Nutzungen, die aber mit Kosten von rund Fr. 2,4 Mio. verbunden und aufgrund des verfügten Schutzumfangs nun ohnehin nicht mehr umsetzbar wären. Insgesamt wäre trotz hoher Investitionen ein unbefriedi-