Gegenüber der KKDA sei dadurch der Eindruck erweckt worden, es bestehe gar kein Interessenkonflikt zwischen den Zielen des Kantons und denjenigen des Beschwerdeführers, was unzutreffend sei und dazu geführt habe, dass es sich die KKDA bei der Interessenabwägung zu einfach gemacht habe. Die Anlage bilde noch immer den Lebensraum für eine von drei im Kanton Aargau verbliebenen intakten Klostergemeinschaften (neben Hermetschwil und Laurenzenbad), deren Bedeutung als Teil eines reichen kulturellen Erbes nicht hoch genug eingeschätzt werden könne. Das Koster A.___