Demgegenüber habe der kantonale Denkmalpfleger ausgeführt, ein Umbau sei für den Beschwerdeführer möglicherweise deswegen nicht wirtschaftlich, weil ein ausgearbeitetes Umbauprojekt (Vorstudie B._____) "zu viel wolle". Mit der Finanzierung der Projektüberarbeitung hin zu einem Umbau mit weniger Eingriffstiefe habe der Kanton den Interessen des Beschwerdeführers zuwidergehandelt. Gegenüber der KKDA sei dadurch der Eindruck erweckt worden, es bestehe gar kein Interessenkonflikt zwischen den Zielen des Kantons und denjenigen des Beschwerdeführers, was unzutreffend sei und dazu geführt habe, dass es sich die KKDA bei der Interessenabwägung zu einfach gemacht habe.