Die KKDA habe sich zwar richtigerweise Gedanken über die Nutzungsmöglichkeiten, Umbaumöglichkeiten und die Wirtschaftlichkeit des Umbaus im Falle einer Unterschutzstellung gemacht. Eine umfassende Interessenabwägung habe jedoch nicht stattgefunden. Die KKDA habe die Interessen des Beschwerdeführers an ihrer Sitzung vom 22. März 2023 auch nicht ausreichend erfasst, weil der Beschwerdeführer von der Sitzung ausgeschlossen worden sei. Demgegenüber habe der kantonale Denkmalpfleger ausgeführt, ein Umbau sei für den Beschwerdeführer möglicherweise deswegen nicht wirtschaftlich, weil ein ausgearbeitetes Umbauprojekt (Vorstudie B._____) "zu viel wolle".