3.5.2. Der Beschwerdeführer stellt sich demgegenüber auf den Standpunkt, es sei nicht klar, weshalb dem Riegelhaus im Kontext mit dem Kloster eine kantonale Bedeutung zugemessen werde. Eine solche ergebe sich jedenfalls nicht aus der prominenten Positionierung des Riegelhauses innerhalb der Klosteranlage. Zudem werde die Bedeutung des Unterrichtszimmers der Bäuerinnenschule überschätzt.