Dass das Riegelhaus im Kontext der kantonal geschützten Klosteranlage zu verorten sei, sei dabei nicht der einzige Grund für dessen kantonale Bedeutung. Die Geringschätzung der Eigentümerschaft gegenüber der damaligen Bäuerinnenschule möge in einer Gegenüberstellung des Klosters (wohl Koventsgebäude), dessen kantonale Bedeutung unbestritten sei, begründet liegen, weil das Riegelhaus viel kleiner erscheine.