Ein Bezugsraum müsse nicht die gesamte Schweiz darstellen. Kriterien dafür seien unter anderem die Einzigartigkeit in der Region, die Seltenheit, die weitere Verbreitung als Zeichen für eine hohe Bedeutung (Kirchen, Schulen, Brunnen), Vorreiter eines Baustils, Prägnanz in der Architektur. Dass das Riegelhaus im Kontext der kantonal geschützten Klosteranlage zu verorten sei, sei dabei nicht der einzige Grund für dessen kantonale Bedeutung.