müsste (vgl. auch Protokoll, S. 16). Vom Baustil her weicht das Riegelhaus ohnehin signifikant von den Konventsgebäuden ab, was mit ein Grund dafür sein dürfte, dass das Gebäude von mehreren Mitgliedern der KKDA als "Blickmagnet" beschrieben und als "recht dominant" für einen eher untergeordneten Bau empfunden wurde (vgl. Protokoll der Sitzung der KKDA vom 22. März 2023, S. 3). Ob der Quergiebelanbau die Hofsituation des Klosters eher stört oder verbindend wirkt, kann dabei offenbleiben. Von einer Störung des Gesamtbildes kann aus Sicht des Verwaltungsgerichts jedenfalls nicht ausgegangen werden.