Die Gründung der Bäuerinnenschule auf einer übergeordneten kulturpolitischen Ebene sogar als Akt der geistigen Landesverteidigung einzustufen, wirkt in Übereinstimmung mit dem Beschwerdeführer etwas übertrieben. Insgesamt ist nicht ohne weiteres nachvollziehbar, inwiefern dem Gebäude als vom Kloster initiierte "Bildungsstätte" eine bedeutende Rolle im Wirken des Klosters nach aussen zukommen und diese Funktion ein wichtiger Teil der Klostergeschichte darstellen soll.