wurden, war die teilweise Nutzung des Riegelhauses als Unterrichtsraum der Bäuerinnenschule zu kurz und diese schülerzahlmässig zu unbedeutend, um nur schon für die Region einen hohen gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Stellenwert zu haben. Andere Nutzungen, die je für sich dem Gebäude eine historische Bedeutung hätten geben können, sind nicht bekannt. Die Gründung der Bäuerinnenschule auf einer übergeordneten kulturpolitischen Ebene sogar als Akt der geistigen Landesverteidigung einzustufen, wirkt in Übereinstimmung mit dem Beschwerdeführer etwas übertrieben.