Aufgrund dessen ist dem Riegelhaus in baukünstlerischer Hinsicht ein hoher Eigenwert einzuräumen, der die Schutzwürdigkeit des Gebäudes als wichtigen Zeitzeugen für den damaligen Baustil (später Heimatstil oder "Landistil") zu begründen vermag. Dem Beschwerdeführer ist zwar darin beizupflichten, dass ein überdurchschnittlich guter Erhaltungszustand für sich betrachtet nicht ausreicht, um die Schutzwürdigkeit eines Gebäudes anzunehmen. Hier ergibt sich jedoch aus den gut erhaltenen bauzeitlichen Gebäudestrukturen und Bauteilen die wichtige Zeugenschaft des Riegelhauses als Vertreter des "Landistils".