fach seien Materialien und verwendete Techniken bei Baudenkmälern nicht oder nur mit sehr hohen Baukosten reproduzierbar, was einen Aspekt der Schutzwürdigkeit eines Gebäudes darstellen könne, aber im vorliegenden Fall gerade nicht zutreffe. Bei der Erstellung des Gebäudes sei dem architektonischen Ausdruck keine vertiefte Bedeutung zugekommen, der Kostenrahmen sei offenkundig bedeutsamer gewesen. Die Tatsache allein, dass das Gebäude und ein relevanter Teil der Ausstattung in der originalen Bausubstanz gut erhalten seien, führe noch nicht zur historischen oder kulturellen Bedeutung eines Gebäudes, sondern sei vielmehr eine Grundvoraussetzung für die Unterschutzstellung.