Hinsichtlich Nutzung, Auftraggeberschaft und baulichem Kontext sei das Riegelhaus als Teil der Klosteranlage zu betrachten. Typologisch sei das Haus ein eigenständiges Werk der Mitte des 20. Jahrhunderts. Der Bezug zum Vorgängerbau bestehe in der Wiederaufnahme des Fussabdrucks des im 18. Jahrhundert abgeschlissenen alten Propsteigebäudes. Da vor Beginn des Neubaus 1944 geplant gewesen sei, Teile des Vorgängerbaus bestehen zu lassen, dieser Plan jedoch verworfen worden sei, sei denkbar, dass sich die Grundrissdisposition des Neubaus noch auf Teile des Vorgängerbaus beziehe.