Das Herauspicken und Abwerten einzelner Aspekte durch die Eigentümerschaft, wie die historische Bedeutung oder die Positionierung des Riegelhauses innerhalb des Klosterareals, vermöchten daran nichts zu ändern. Zudem seien gerade die unterschiedlichen Nutzungen im Laufe der Zeit (als Bäuerinnenschule und Knechtehaus) von besonderem historischen Interesse. Kein überwiegendes Kriterium bei einer Unterschutzstellung sei die Qualität der Bauteile. Das Riegelhaus gelte als sanierbar. Es gebe viele Beispiele von Gebäuden, bei denen über die Jahre hinweg ein relativ grosser Teil der Bausubstanz erneuert oder ertüchtigt werden müsse, teils an sichtbaren Bauteilen, teils in der Konstruktion.