Im Übrigen trifft es auch nicht zu, dass die KKDA von der Sichtweise des Beschwerdeführers nichts wusste, lag ihr doch bei ihrer Empfehlung für eine kantonale Unterschutzstellung des Riegelhauses neben dem Fachbericht der Denkmalpflege der schriftliche und begründete Antrag des Beschwerdeführers gegen eine Unterschutzstellung bzw. für die Errichtung eines Ersatzneubaus samt dem diesen Antrag unterstützende Privatgutachten vor. Zudem durfte gemäss Sitzungsprotokoll die Priorin den Antrag des Beschwerdeführers im Anschluss an die Objektbesichtigung durch die KKDA vom 22. März 2023 zusätzlich mündlich erläutern.