Eine solche vorgängige Anhörung fand hier statt, indem dem Beschwerdeführer die Stellungnahme bzw. das Protokoll der KKDA der Sitzung vom 22. März 2023 samt Fachbericht der kantonalen Denkmalpflege vom 8. März 2023 zugestellt wurde und er mit Eingabe vom 26. Juni 2023 vor Erlass des angefochtenen Entscheids des BKS, Abteilung Kultur, vom 19. März 2024 dazu Stellung nehmen und seine Sicht der Dinge darlegen konnte, samt Richtigstellung von allenfalls unzutreffenden tatsächlichen Annahmen und rechtlichen Einschätzungen sowie Rückweisung der Kritik am eigenen Privatgutachten im Protokoll der KKDA oder im Fachbericht der Denkmalpflege. Insofern war der Beschwerdeführer nicht von der Teil-