Die Ausstandsregeln würden zweifellos nicht bloss zu Lasten von Personen gelten, die dem betroffenen Grundeigentümer nahe stünden, sondern auch zu Lasten anderer direkt involvierter Personen und Amtsstellen, ansonsten auf die Einsetzung einer unabhängigen Fachkommission verzichtet werden könnte. Sofern dies bis anhin nicht geschehen sei, sei die KKDA mit der für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigten Infrastruktur (Sekretariat) auszustatten. Im Protokoll fehle es sodann an einer kontradiktorischen Auseinandersetzung mit den massgebenden Ausführungen des Gutachters des Beschwerdeführers.