C. Das Verwaltungsgericht hat am 4. März 2025 die Verhandlung mit Augenschein vor Ort durchgeführt und Vertreter des Beschwerdeführers sowie den Leiter der kantonalen Denkmalpflege angehört. Im Anschluss daran hat es den Fall beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: