1. Das vorliegende Verfahren sei als Sprungbeschwerde direkt dem Verwaltungsgericht zur Beurteilung zu überweisen. 2. Die Kantonale Kommission für Denkmalpflege und Archäologie sei zu einer Stellungnahme aufzufordern. 3. Es sei eine Verhandlung in Form einer Augenscheinsverhandlung durchzuführen. 2. Mit Verfügung vom 30. April 2024 überwies der Rechtsdienst des Regierungsrats die beim Regierungsrat erhobene Beschwerde des A._____ vom 19. April 2024 zur Erledigung ans Verwaltungsgericht. -4-