1. In Gutheissung der Beschwerde sei der Entscheid des Departements Bildung, Kultur und Sport vom 19. März 2024 aufzuheben und auf die Unterschutzstellung des sog. Riegelhauses (Gebäude Assek.-Nr. bbb, Parzelle aaa Q._____) sei zu verzichten. 2. Eventualiter sei die Sache zur korrekten Durchführung des Verfahrens und zur erneuten Prüfung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Zudem stellte der Beschwerdeführer die folgenden Verfahrensanträge: