Genau gleich verhält es sich betreffend die Anpassung der Strassenbeleuchtung: Aus dem Protokollauszug der Gemeinderatssitzung vom 18. März 2019 ergibt sich, dass es sich dabei um umweltrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen handelt, welche bei einer allfälligen Bewilligung und Realisierung des X umgesetzt werden müssten. Unabhängig davon ist weiter festzuhalten, dass die Übernahme von Kosten für die anwaltliche Vertretung oder eine neue LED-Beleuchtung durch die C._____ AG nicht im persönlichen Interesse der Mitglieder des Gemeindesrats erfolgt, sondern den kommunalen Finanzhaushalt entlastet. Dies dürfte auch im Interesse der Gegner des X bzw. aller Einwohnerinnen und Einwohner der