Der Gemeinderat beschloss am 6. Juli 2021, die Kosten für die juristische Vertretung der C._____ AG gestützt auf Art. 8 und 9 des kommunalen Gebührenreglements für Baubewilligungen vom 10. Dezember 1998 in Rechnung zu stellen. Es ist nicht ersichtlich, weshalb in diesem Entscheid des Gesamtgemeinderates in Bezug auf Gemeindeammann D._____ und Vizeammann E._____ ein Ausstandsgrund zu erblicken sein soll. Genau gleich verhält es sich betreffend die Anpassung der Strassenbeleuchtung: