4.3. Soweit die Beschwerdegegner vorbringen, in der Überwälzung der Anwaltskosten auf die C._____ AG und der Finanzierung einer Umrüstung der Strassenbeleuchtung auf LED-Leuchten durch die C._____ AG seien Ausstandsgründe in Bezug auf den gesamten Gemeinderat zu erblicken, sind sie nicht zu hören. Wie vorne in Erw. II/2 dargelegt, wird eine allfällige Befangenheit sämtlicher Mitglieder des Gemeinderats vom Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens nicht erfasst und ist deshalb nicht zu prüfen. Die Beschwerdegegner haben auf die Anfechtung der entspre- - 15 -